WGZ BANKMit der europäischen Lastschrift wird erstmals auch für grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge ein Zahlungsinstrument geschaffen. Für Lastschriften fehlen derzeit jedoch noch viele Banken und teilweise ganze Länder. Seit dem 1. November 2010 müssen alle Kreditinstitute innerhalb Deutschlands und den 16 weiteren Staaten des Euro-Währungsgebietes am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen ("passive Annahmepflicht"). Für die anderen SEPA-Länder gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 01. November 2014.
Das neue Euro-Basislastschriftverfahren übernimmt wesentliche Merkmale des in Deutschland stark genutzten Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens. Besondere Bedeutung hat das so genannte Mandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger und die Bank des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Lastschrift.
Des Weiteren wird über das Abbuchungsdatum ein präzises Fälligkeitsdatum (D = Due Day) für eine Lastschrift festgelegt. Dabei genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen Vermerk auf einer Rechnung anzukündigen. Eine Überprüfung der internen Abläufe vor Umstellung auf die SEPA-Lastschrift ist daher zu empfehlen.
Zusätzlich benötigt der Zahlungsempfänger ein SEPA-konformes Kennzeichen (CI = Creditor Identifier / Gläubiger-Identifikationsnummer), anhand dessen er eindeutig identifizierbar ist und das jeder Lastschrift mitgegeben werden muss. Diese Kennzeichen werden über die Deutsche Bundesbank vergeben. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung!
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