WGZ BANKUm unser gesellschaftliches Engagement zu unterstreichen, sind wir Mitglied in folgenden Institutionen.

UN Global Compact
Die WGZ BANK ist Mitglied des UN Global Compact, einem freiwilligen, weltweiten Netzwerk von Unternehmen, Organisationen sowie der UNO. Die Teilnehmer bekunden gegenüber der UNO, die sozialen und ökologischen Prinzipien des UN Global Compact im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen.
Internetseite des UN Global Compact

VfU – Verein für Umweltmanagement in Banken, Sparkassen und Versicherungen e.V.
Der VfU ist der einzige europäische Verein, der sich speziell mit Umweltmanagement-Fragestellungen bei Finanzdienstleistern beschäftigt. Der Verein versteht sich als ein Forum für den fachbezogenen Meinungs- und Informationsaustausch von Finanzdienstleistern, aus dem regelmäßig neue Strategien und geeignete Instrumente zur praktischen Umsetzung der Anforderungen aus dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung abgeleitet werden.
Internetseite des VfU
Für die WGZ BANK ist die sachgerechte Lösung von möglichen Interessenkonflikten zwischen den Interessen ihrer Kunden und ihren eigenen Interessen sowie die Verhinderung von Insidergeschäften und von Marktmanipulation durch ihre Mitarbeiter/-innen ein wesentliches Ziel. Zur Einhaltung und Überwachung dieses Zieles hat sie hausinterne Compliance-Regelungen geschaffen, die den Vorschriften des § 33 Wertpapierhandelsgesetz (http://www.bafin.de) entsprechen.
Für die WGZ BANK ist eine gezielte und effektive Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus ein wichtiges Ziel ihrer Geschäftspolitik. Daher hat die WGZ BANK Leitsätze zum Geldwäschegesetz erlassen. Die Leitsätze dienen der bankinternen Umsetzung des Geldwäschegesetzes und der Verlautbarung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die WGZ BANK als Mitglied des UN Global Compact hat sich der Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich sowie der Sicherstellung, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht, verpflichtet.
Als verantwortungsvoller Arbeitgeber ist es ein Anspruch der WGZ BANK, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen rundum faire Arbeitsbedingungen zu bieten und alle Mitarbeiter/-innen mit gleicher Achtung und Würde zu behandeln.
Bei Auftragsvergabe an Drittunternehmen bevorzugt die WGZ BANK die Unternehmen, welche die gesellschaftlichen und umweltpolitischen Werte der WGZ BANK teilen: Lieferanten und Geschäftspartner (ab einem bestimmten Auftragsvolumen) verpflichten sich zur Einhaltung der an sie gestellten Mindestanforderungen u. a. in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutzmaßnahmen sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie stellen eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme bzw. Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen dar und sind fester Bestandteil der Verträge. Bei Verstößen gegen die Kriterien wird das Unternehmen vom weiteren Auswahlprozess ausgeschlossen. Laufende Geschäftsbeziehungen werden bei dauerhafter Missachtung der Mindestanforderungen schnellstmöglich beendet.
Mit dieser Maßnahme kommt die WGZ BANK ihrer Verpflichtung als Mitglied des UN Global Compact nach, die internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich zu respektieren und zu unterstützen.