WGZ BANKDüsseldorf, 23. August 2010. Viele Schulabgänger starten in diesen Tagen eine berufliche Ausbildung und verdienen ihr erstes eigenes Geld. Wer dabei richtig vorsorgt, kann sein Einkommen sogar noch steigern. Denn Unternehmen und Staat unterstützen Arbeitnehmer beim Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) und Zuschüssen. „Wer zulageberechtigt ist und nicht vermögenswirksam spart, verschenkt viel Geld. Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer einen VL-Vertrag abschließen und seinen Arbeitgeber schriftlich informieren“, so Dietmar Kotthaus, Vermögensberater der WGZ BANK.
Die meisten Arbeitnehmer, Beamte sowie Soldaten und Auszubildende haben laut Tarif- oder Arbeitsvertrag Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Dabei zahlen Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich direkt auf ein separates VL-Konto ein. Auch wenn der Arbeitgeber keine Beiträge leistet ist es möglich und sinnvoll einen solchen Vertrag abzuschließen. Das Gehalt wird dann entsprechend um den Betrag gekürzt. Insgesamt bis zu 870 Euro jährlich können Arbeitnehmer zulagenbegünstigt anlegen. Der Staat fördert das VL-Sparen mit einer Arbeitnehmersparzulage, vorausgesetzt das zu versteuernde Einkommen beträgt nicht mehr als 20.000 Euro (Alleinstehende) oder 40.000 Euro (Verheiratete) im Jahr. Für Bausparer oder für Berufstätige, die eine selbst genutzte Immobilie abzahlen, gelten die Einkommensgrenzen von 17.900 Euro (Alleinstehende) und 35.800 Euro (Verheiratete).
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anlageform ab. Investiert der Sparer seine VL in förderfähige Aktienfonds, so erhält er 20% der Summe als Zulage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 400 Euro, also 80 Euro pro Jahr. Dies gilt gleichfalls für Berufstätige, die Geschäftsguthaben an Genossenschaftsbanken erwerben. Nach einer gesetzlich festgelegten Einzahlungsdauer von sechs Jahren und einer anschließenden Wartezeit bis zum Ende des jeweils laufenden Kalenderjahres steht das angesammelte Vermögen den Sparern schließlich zur freien Verfügung. „Bei einer VL-Zahlung von 40 Euro monatlich in einen Aktienfonds und einem Wertzuwachs von durchschnittlich etwa 5 % jährlich wären dies rund 3.245 Euro“, rechnet Kotthaus vor. „Einschließlich der staatlichen Zulage von insgesamt 480 Euro erreicht das VL-Vermögen dann stattliche 3.725 Euro.“ Statt Aktienfonds können Anleger auch risikoärmere Produkte wie Rentenfonds oder Mischfonds als VL-Anlage wählen. Jedoch sind die Renditechancen dieser Investments niedriger und der staatliche Zuschuss entfällt.
Zusätzlich können VL-Sparer, die sich später den Wunsch von einem eigenen Haus oder einer Wohnung erfüllen möchten, einen Bausparvertrag abschließen. Bausparen wird ebenfalls staatlich gefördert, wenn die bereits genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Arbeitnehmersparzulage von 9% wird bis zu einem maximalen Sparbetrag von 470 Euro gezahlt. Das entspricht rund 43 Euro jährlich.
„Auch wer nicht förderberechtigt ist, sollte auf jeden Fall die ihm zustehenden Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen“, so Kotthaus. Denn selbst ohne staatliche Hilfe können VL-Sparer ein beachtliches Kapital bilden, das beispielsweise für die Altersvorsorge eingesetzt werden kann.